Es ist schnell gesagt: „Laß uns doch mal wieder in den Biergarten gehen“, aber was macht ein Biergarten eigentlich zum Biergarten und was ist der Unterschied zu einem Gastgarten? Gibt es überhaupt einen? Ich habe Euch ein paar Fakten zusammengefasst, damit ihr das nächste mal wisst, wo ihr wirklich hingeht.
Was ist ein Biergarten?
Der Begriff Biergarten stammt aus Bayern, speziell München, und entstand Anfang des 19. Jahrhunderts. Anfangen hat alles im Sommer 1811, wo die Münchner ihre kühlen Biere direkt bei den Brauereikellern kauften – die Brauer fanden das richtig großartig und verkauften sogar Speisen dazu, was den städtischen Gastwirten als unlautere Konkurrenz empörte. Der Streit war angezettelt. Die Wirte klagten beim König Maximilian I. Joseph. Um diesen Streit zu beenden, erließ 1812 eine neue Verordnung. Brauer durften von Juni bis September Bier und Brot verkaufen, warme Speisen und andere Getränke blieben weiterhin den Wirtsexklusiv. Gäste brachten fortan ihre Brotzeit mit, aus Not wurde Tradition. Bis heute ist es in Bayer so, dass es kein Problem ist die Brotzeit mit in den Biergarten mitzubringen. Gäste brachten fortan ihre Brotzeit mit – aus Not wurde somit eine Tradition, die 1999 in die Bayerische Biergartenverordnung aufgenommen wurde und bis heute einen echten Biergärten in Bayern definiert (Gartencharakter, Mitbringrecht). Außerhalb von Bayern ist es kein Brauch. Gäste dürfen ihre eigene Brotzeit (z. B. Brot, Wurst, Käse) unentgeltlich mitbringen und essen, wenn sie auf das Hausessen verzichten – das unterscheidet ihn von normalen Gastgärten. Diese Regel stammt aus der Bayerischen Biergartenverordnung von 1999.
Ein typischer Biergarten ist also eine traditionelle Form der Außengastronomie, die durch ihren Gartencharakter und spezielle Brauchtümer definiert wird, meist ohne Bewirtung. Ein echter Biergarten liegt im Freien unter großen Bäumen für Schatten, oft auf Kiesboden mit einfachen Holzbänken und Holztischen. Er dient hauptsächlich dem Ausschank von frischem, gekühltem Bier, idealerweise regionalem Helles oder Maß und du darfst dein Vesper mitbringen. Zumindest in Bayern. In allen anderen Bundesländern gibt es die Biergartenverordnung nicht.
Und was ist nun ein Gastgarten?
Ein Gastgarten ist im Grunde dasselbe und doch ein bisschen anders. Ein Gastgarten ist die allgemeine Bezeichnung für jeden Außenbereich einer Gaststätte z.b. eines Restaurant, Café, Gasthof, der immer bewirtet ist. Das Mitbringen von Speisen ist allerdings verboten, und er unterliegt Standard-Gaststättengesetzen zu Genehmigungen, Lärmschutz und Sperrstunden.
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